Der Energieausweis und seine wichtige Rolle

Seit dem Jahr 2014 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie oder bei einer Neuvermietung vorzulegen. Dieser Energieausweis muss den potenziellen Interessenten spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigung unaufgefordert präsentiert oder übergeben werden. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Dokument, das Auskunft über die energetische Effizienz des Gebäudes gibt.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, dass Ihnen bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt, falls Sie beispielsweise vor Kurzem eine Bewertung oder einen Ausweis für Ihre Immobilie erstellt haben. In diesem Fall müssen Sie den aktuellen Ausweis nicht erneut beantragen.

Es ist von großer Bedeutung, dass Sie als Verkäufer oder Vermieter sicherstellen, dass der Energieausweis ordnungsgemäß vorliegt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auf diese Weise können potenzielle Käufer oder Mieter fundierte Entscheidungen treffen und sich ein Bild von den zu erwartenden Energiekosten machen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen in Bezug auf den Energieausweis je nach Land und Region variieren können. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften in Ihrer lokalen Rechtsprechung zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis ist Grundlage für den Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Somit basieren diese Werte auf dem tatsächlich erfolgten Verbrauch, geben aber keine wirkliche Auskunft über die energetischen Faktoren einer Immobilie her.

Der Bedarfsausweis hingegen dokumentiert den Energiebedarf. Hierunter zählen unter anderem die Dämmung von Fassade, Dach und Decken, die Qualität der Fenster, die Heizungsanlage und weitere technische Merkmale, die mit in die Bewertung einfließen.